Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie bezahlen müssen, wenn Ihr Mietwagen beschädigt ist oder gestohlen wurde.
Selbst wenn Ihre Buchung eine Teilkasko-, Diebstahl- und Haftpflichtversicherung umfasst, muss höchstwahrscheinlich der Betrag des Selbstbehalts auf der Kreditkarte verfügbar sein. In einem solchen Fall entspricht der Selbstbehalt dem Betrag, für den Sie haften wenn der Mietwagen während der Mietdauer beschädigt oder gestohlen wird.
Das Mietwagenunternehmen wird den Selbstbehalt bei Fahrzeugabholung auf der Kreditkarte des Hauptfahrers als Kaution für den Schadensfall zurückhalten. Das Zurückhalten des Geldes wird beendet, wenn das Fahrzeug ohne neue Schäden zurückgegeben wurde. Es kann jedoch ein paar Tage dauern, bis der Betrag auf Ihrem Bankkonto wieder verfügbar ist.
Falls Ihr Mietwagen während der Mietdauer beschädigt oder gestohlen wird, wird der zur Deckung des Schadens erforderliche Betrag aus Ihrem zurückgehaltenen Selbstbehalt entnommen. Wenn Sie nur den eingeschränkten Versicherungsschutz gewählt haben, wird dieser Betrag nicht zurückerstattet.
Um sich über den Selbstbehalt des gewünschten Mietwagens zu informieren, lesen Sie bitte die dafür spezifischen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wenn Sie bereits einen Mietwagen gebucht haben, finden Sie Ihren Selbstbehalt in Ihren Mietkonditionen sowie auf Ihrem Buchungsbeleg. Auf beides können Sie über den Abschnitt „Buchung verwalten“ auf unserer Website zugreifen.
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