Generell benötigen Inhaber eines UK-Kartenführerscheins mit Lichtbild keinen internationalen Führerschein (International Driving Permit), um nach dem Brexit in der EU/im EWR ein Fahrzeug fahren zu dürfen. In bestimmten Ländern müssen Sie jedoch u. U. neben Ihrem UK-Führerschein einen internationalen Führerschein vorlegen, um einen Mietwagen zu buchen. Dies ist der Fall wenn:
– Sie keinen Kartenführerschein mit Lichtbild besitzen (d. h. wenn Sie einen Papierführerschein besitzen).
– Ihr Führerschein in Isle of Man, Jersey, Guernsey oder Gibraltar ausgestellt wurde.
Einen internationalen Führerschein erhalten Sie in Ihrer UK-Poststelle vor Ort. Mehr über das Autofahren in der EU nach dem Brexit erfahren Sie auf der Website des Post Office – https://www.postoffice.co.uk/identity/international-driving-permit – oder auf der GOV.UK-Website – https://www.gov.uk/driving-abroad/international-driving-permit.
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